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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung im Bodenneuordnungsverfahren Klein Helle

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

- Flurneuordnungsbehörde -

Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Klein Helle

Das Bodenordnungsverfahren Klein Helle, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.

Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.

Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Gemeinde Mölln übernommen.

Die Gemeinde Mölln hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Neubrandenburg, den 08.12.2022