Durch diese öffentliche Bekanntmachung sind gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz und § 15 KAG M-V die Grundsteuer und die Hundesteuer für alle Abgabenpflichtigen für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Bei Änderungen der Hebesätze, der Besteuerungsgrundlagen oder bei Eigentümerwechsel ergehen nach § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz entsprechende Abgabenbescheide.
Die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2023 werden zu den im letzten Abgabenbescheid festgesetzten Terminen zur Zahlung fällig.
Soweit bei der Stadtkasse Altentreptow SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, werden die fälligen Beträge abgebucht.
Überweisungen tätigen Sie bitte auf eines der Konten des Amtes Treptower Tollensewinkel
| DKB Neubrandenburg | ||
| IBAN: | DE96 1203 0000 0000 3089 99 | |
| SWIFT/BIC: | BYLADEM1001 | oder |
| Sparkasse Neubrandenburg-Demmin | ||
| IBAN: DE83 | 1505 0200 0610 0021 47 | |
| SWIFT/BIC: | NOLADE21NBS | |
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Treptower Tollensewinkel -Der Amtsvorsteher-, Rathausstr. 1 in 17087 Altentreptow schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; entbindet also nicht von der fristgemäßen Zahlung.