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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Stadt Altentreptow

Die Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die vereinfachte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 08.02.2022 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,5 ha und erstreckt sich auf Teilflächen des circa 22,4 ha großen rechtswirksamen Bebauungsplans der Flur 1 in der Gemarkung Klatzow.

Entgegen der bisherigen Zielstellung sollen innerhalb des Geltungsbereiches keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen.

Zur vereinfachten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2022, zu jedermanns Einsicht am

16.01.2023

im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow in der Zeit von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr öffentlich aus.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ Bauleitplanung möglich.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Altentreptow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Altentreptow, den 12.12.2022

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches