Stadt Altentreptow
Die Bürgermeisterin
Betr.: | 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 06.12.2022 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ in der Fassung vom März 2022 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,5 ha und erstreckt sich auf Teilflächen des circa 22,4 ha großen rechtswirksamen Bebauungsplans der Flur 1 in der Gemarkung Klatzow.
Entgegen der bisherigen Zielstellung sollen innerhalb des Geltungsbereiches keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
Das Bauleitverfahren wird gemäß § 13 BauGB geführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2022, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 17.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
(nach telefonischer Terminvereinbarung)
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ Bauleitplanung möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Altentreptow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Altentreptow, den 12.12.2022