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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ der Gemeinde Gültz

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz hat in der Sitzung am 31.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ beschlossen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 38,7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Seltz, Flur 3 die Flurstücke 1 und 2 (beide teilweise), in der Gemarkung Gültz, Flur 11 das Flurstück 21 sowie in der Gemarkung Gültz, Flur 12 die Flurstücke 4/1 (teilweise), 4/3, 6 (teilweise), 8 (teilweise), 25 (teilweise) und 27.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ mit Stand Dezember 2022 mit der Begründung in der Zeit vom

13.02.2023 - 17.03.2023

im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten öffentlich aus:

montags

von 9:00 - 16:00 Uhr

dienstags

von 9:00 - 18:00 Uhr

mittwochs

von 9:00 - 16:00 Uhr

donnerstags

von 9:00 - 16:00 Uhr

freitags

von 9:00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5 „Solarfeld am Priesterbruch“ vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gültz, 19.12.2022

Roll

Bürgermeister

Anlage 1