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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachungder Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-Nr.: 23/103

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Werder

Gemarkung:

Werder

Flur:

2

Flurstück:

25

Lagebezeichnung:

Siedlerweg 4

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:

Gemeinde:

Werder

Gemarkung:

Werder

Flur:

2

Flurstück:

27

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V):

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Stefan Seehase

Wiesenstraße 15

17036 Neubrandenburg

während der Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Zeit vom 19.02.2024 bis zum 18.03.2024

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Neubrandenburg, 10.01.2024

Ort, Datum

Unterschrift