Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:
Antrags-Nr.: 23/103
| Gemeinde: | Werder |
| Gemarkung: | Werder |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 25 |
| Lagebezeichnung: | Siedlerweg 4 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung ist folgendes Flurstück betroffen:
| Gemeinde: | Werder |
| Gemarkung: | Werder |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 27 |
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V):
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Stefan Seehase
Wiesenstraße 15
17036 Neubrandenburg
während der Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Zeit vom 19.02.2024 bis zum 18.03.2024
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Neubrandenburg, 10.01.2024
| Ort, Datum | Unterschrift |