Das Bodenordnungsverfahren Sarow-NO, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Sarow bezüglich des Teilverfahrens Sarow-NO sind damit erledigt.Die Teilnehmergemeinschaft bleibt für den Bereich des Teilverfahrens Sarow-SW bestehen.
Die Gemeinde Sarow hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, eingelegt werden.