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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg" der Gemeinde Gnevkow

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow hat mit dem Beschluss vom 17.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg" in der Fassung vom Dezember 2023 einschließlich deren Begründung und inkl. seiner Anhänge gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 48 ha und ist der in Anlage 1 beigefügten, flurstücksbezogenen Planzeichnung zu entnehmen. Er umfasst im Bereich 1 in der Gemarkung Gnevkow, Flur 2, die Flurstücke 139/2 (anteilig) und 144/1 (anteilig) und im Bereich 2 in der Gemarkung Gnevkow, Flur 2, die Flurstücke 186 (anteilig), 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199,201, 202, 203/1 und 205 sowie in der Gemarkung Letzin, Flur 2, die Flurstücke 134 (anteilig), 136, 150, 151/2 (anteilig), 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 165, 166, 169 (anteilig) und 282.

Planungsziel ist die Festsetzung eines aus drei Teilbereichen bestehenden Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaile und/oder „Anwendung regenerativer Energien" gemäß § 11 BauNVO. Dies soil die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage und die optional vorgesehene Umwandlung der elektrischen Energie in Wasserstoff inklusive der Speicherung von Strom bzw. Wasserstoff planungsrechtlich ermöglichen und die Er-

zeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg" mit Stand Dezember 2023 mit deren

Begründung inkl. seiner Anlagen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

12.02.2024 - 15.03.2024

im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten öffentlich aus:

montags

von 9:00 - 16:00 Uhr

dienstags

von 9:00 - 18:00 Uhr

mittwochs

von 9:00 - 16:00 Uhr

donnerstags

von 9:00 - 16:00 Uhr

freitags

von 9.00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel in dem o.g. Auslegungszeitraum auch im Internet unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Gnevkow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarfeld Pappelberg" vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen/Unterlagen und Fachgutachten sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1.

Umweltbericht, einschl. der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung gemäß § 2a BauGB als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan (Stand 14.11.2023)

2.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 03.11.2023)

3.

Qualitative Auswertung zur Blendwirkung des Solarparks "Am Pappelberg, Priesterbruch und Tacksche Bruch"

4.

Umweltbezogene Stellungnahmen

Nach Einschätzung der Gemeinde Gnevkow liegen bereits folgende wesentliche und umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Amt für Raumordnunq und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 08.05.2023

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg" der Gemeinde Gnevkow ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar. Daher wurde ein Antrag auf Zielabweichung gestellt, über deren positiven Ergebnisses das Amt informiert und um eine erneute Stellungnahme gebeten wurde.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt/ Kreisplanung Bauleitplanung vom 12.05. bzw.14.07.2023

Zunächst wurde auf Grund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung keine fachbezogene Stellungnahme abgegeben. Nach der Genehmigung des Antrages auf Zielabweichung wurde die Stellungnahme überarbeitet und ausführlich unter Beteiligung der einzelnen Fachbehörden eingereicht.

Nach einer allgemeinen Einschätzung und Beschreibung der Planung aus deren Sicht wird auf den Zusammenhang zwischen dem genehmigten Zielabweichungsverfahren und deren Entsprechung

der mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung hingewiesen. Zudem wird die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Gebote betrachtet. lnsbesondere wurde dabei auf die Realisierung

der Genehmigung des angepassten Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hingewiesen. Des Weiteren macht das Amt auf weitere grundsätzliche Aspekte im Hinblick auf das weitere Aufstellungsverfahren aufmerksam, wobei die Erstellung eines Umweltberichtes, die Verfahrensad der Bauleitplanung, die Erschließung der Sondergebiete, der Höhenbezug und die Definition des Einspeisepunktes thematisiert werden.

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gibt es keine Bedenken. Jedoch wird auf mögliche Lichtimmssionen in Form von Blendwirkungen aufmerksam gemacht, die besonders im Hinblick auf die angrenzende Bahnstrecke zu prüfen ist.

Im Sinne des Naturschutzes wird für die Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes und auf die Bewertung des Eingriffs-Ausgleiches verwiesen sowie auf die

Einhaltung der definierten Maßnahmen bestanden. Im Zuge dessen und einer Artenschutzfachliche Prüfung sollen sowohl Ausgleichs- als auch Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt definiert, bewertet und eingehalten werden. Zusätzlich wurden die

Existenz und Berücksichtigung von nahegelegenen Geotopen aufgezeigt.

In Bezug auf den Gewässerschutz forded das Amt eine Aktualisierung und Anpassung der Planungsunterlagen. Dabei wird auf die Forderungen des \Nasser- und Bodenverbandes bezüglich

vorhandener Drainagen und Gewässer 2. Ordnung verwiesen. Ebenso wird dabei auf den Grundwasserschutz besonders eingegangen.

Gemäß der bodenschutz- und abfallrechtlichen Belange steht dem Planungsziel grundsätzlich nichts entgegen und es befinden sich auf dem Vorhabengebiet keine bekannten Altiasten. Ebenso weist das Amt auf die überplanten Moorböden und deren Anforderungen sowie die gesetzlich festgelegten Verhaltensanforderungen im Umgang mit Boden hin. Zudem macht es auf den geplanten Eingriff in das Schutzgut Boden, deren Folgen und der Einhaltungspflicht der

gesetzlichen Regelungen und dessen Anpassungen im Umgang mit Boden aufmerksam. Zur Umsetzung empfiehlt das Amt die Einbeziehung einer bodenkundlichen Baubegleitung. In Bezug

auf den Bodenschutz ist mit der Änderung der gesetzlichen Regelungen und weiteren Forderungen zu rechnen. Diese Belange sollen ebenfalls im Umweltbericht aufgenommen werden.

Neben weiteren, wesentlichen Hinweisen auf grundsätzliche, umzusetzende Aspekte sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung die Entwürfe der Bauleitpläne

mit der Begründung einschließlich aller Anlagen (z. B. Grünordnungspläne, Gutachten) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen

Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind auf weitere Vorgaben zur Einhaltung inklusive ihrer gesetzlichen Grundlagen bzgl. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 12.05.2023

Das Vorhaben entzieht der Landwirtschaft Flächen, wobei auf die Vorgaben aus dem Landesraumentwicklungsprogramm verwiesen wird. Zur finalen Klärung der Zulässigkeit des Vorhabens auch in Hinblick auf die vorhandenen Bodenpunkte, wird auf die Durchführung eines

Zielabweichungsverfahrens über das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hingewiesen.

Bzgl. der Belange der integrierten ländlichen Entwicklung wird darauf hingewiesen, dass zurzeit ein Flurbereinigungsverfahren geplant und durchgeführt wird, es jedoch noch nicht bestandskräftig ist. lnsbesondere bzgl. der Zuwegung soli eine Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde erfolgen.

In Hinblick auf Naturschutz, Wasser und Boden führt das Amt die Wasserrahmenrichtlinie auf und verweist die Berücksichtigung ihrer Hinweise besonders bezüglich der Existenz von Gewässern 2. Ordnung innerhalb der Planungsgebietes. Ebenso wird auf das Vorhandensein von geplanten Altlastensanierungen und Altlasten im Planungsgebiet eingegangen.

Im Sinne des Klimaschutzes wird auf das Klimaschutzgesetz und deren Berücksichtigung verwiesen. Dementsprechend forded das Amt, dass im Zuge der Entwurfsplanung für die PV - Anlage diesbezüglich Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und berücksichtigt

werden. Auch hier wird wieder auf das Vorhandensein und der Klimarelevanz der vorhanden Moorflächen hingewiesen.

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geoloqie MV vom 04.05.2023

Die Abteilung für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft weist auch die eventuell vorhandene Gefährdungssituation durch Reflexion für den anliegenden Bahnverkehr hin und regt eine Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an.

Landesforst MV, -Anstalt des öffentlichen Rechts- Forstamt Neubrandenburg vom 30.11.2023

Das Plangebiet beinhaltet keine Waldgebiete, ist jedoch teils von angrenzenden Wäldern und Gehölzbiotopen umgeben. Daher gibt das Amt nur unter Einhaltung einiger Auflagen ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben. Unteranderem sind dabei der Mindestabstand zu Waldrändern von 30 m gemäß § 20 LWald M-V sowie weitere Auflagen bzgl. der baulichen Umsetzung z.B. der Zaun- und Leitungsführung einzuhalten.

Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene" vom 04.05.2023

Seitens des Verbandes kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden. Es werden Forderungen und Auflagen für die Zustimmung definiert.

Das Vorhandensein von verrohrten und offenen Gewässern 2. Ordnung in der Umgebung und innerhalb des Plangebietes wird aufgezeigt. Daher ist die Einhaltung eines bebauungsfreien Abstandes essenziell. Zugleich ist die Beachtung der möglichen vorhanden Drainagen auf den zu überbauenden Landwirtschaftsflächen sowie die separate Beantragung bei Wassereinleitung in die Gewässer wichtig.

Naturschutzbund Deutschland (NABU) vom 15.05.2023

Als anerkannter Naturschutzbund weist der NABU auf die Defizite dergeplanten Umsetzung der Energiewende und des Wissens über die Kurz- und- Langzeitauswirkungen einzelner PV- Freiflächenanlagen hin. Auch legt er die Umlegung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen

Flächen auf geeignetere Flächen nahe. Er verweist auf im Internet erhaltbare Dokumente, die einen Kriterienkatalog für eine umweltgerechte PV-Planung enthalten oder eine Stellungnahme

bezüglich der Herstellung von Wasserstoff darstellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene

Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Gnevkow, den 17.01.2024
Die Bürgermeisterin

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