Betr.: | Entwurf der Textsatzung der Gemeinde Kriesow der 1. Änderung der seit dem 17.06.1998 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Borgfeld |
| hier: | Beschluss über die Aufstellung der Textsatzung der 1. Änderung sowie Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow hat sich auf ihrer Sitzung am 06.12.2023 mit dem Vorhaben der 1. Änderung der seit dem 17.06.1998 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Borgfeld beschäftigt und die Einleitung eines entsprechenden Satzungsverfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist die Abänderung einzelner auf § 86 LBauO M-V basierender gestalterischer Festsetzungen sowie die Abänderung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB der Bestandssatzung.
Übersichtskarte, unmaßstäblich, schwarz umrandet der Geltungsbereich der Bestandssatzung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieses Planverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich zum 15.03.2024 durch Bekanntmachung im Internet und zusätzlich durch Auslegung.
Dazu werden der lnhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satzl BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.altentreptow.de/Amt - Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/Kriesow/Bekanntmachunden-br-Ortsrecht/ einsehbar.
Zusätzlich liegen die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Raum UG.06, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten öffentlich aus:
| montags | von 09:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 16:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | keine Sprechzeit |
| donnerstags | von 09:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 09:00 - 12:00 Uhr |
Über die Öffnungszeiten hinaus ist mit Frau Kiewitt (03961 2551 662, j.kiewitt@altentreptow.de) eine Terminabsprache möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich (vorzugsweise per Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Textsatzung der Gemeinde Kriesow der 1. Änderung der seit dem 17.06.1998 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Borgfeld unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit alien Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweise zum Datenschutz
Mit lhrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung einer Satzung. Soweit es für die Bearbeitung lhrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir lhre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1 19 DSG M-V ì. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. lhre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung lhrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen. werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung lhrer Stellungnahme verwendet. lhre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden lhre personengebundenen Daten anonymisiert.
Kriesow, 17.01.2024