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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatt

Freiwilliger Landtausch: Altentreptow IV

Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte

Aktenzeichen: 5433.21 / 71 – 004 IV

I.

a) Anordnungsbeschluss

Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch Altentreptow IV, Gemeinde Altentreptow, Stadt, Gemeinde Gültz, Gemeinde Golchen, Gemeinde Grapzow, Gemeinde Grischow, Gemeinde Groß Teetzleben, Gemeinde Kriesow, Gemeinde Tützpatz und Gemeinde Werder Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.

Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:

Landkreis:

Mecklenburgische Seenplatte

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Altentreptow, Stadt

Klatzow

1

24, 55/3

Altentreptow, Stadt

Klatzow

2

58

Altentreptow, Stadt

Klatzow

3

2, 5, 9, 11

Altentreptow, Stadt

Loickenzin

1

54, 58, 60/1, 61/1, 61/3, 95

Altentreptow, Stadt

Altentreptow

1

12, 14, 15

Altentreptow, Stadt

Altentreptow

2

503, 509, 510, 512, 516, 525, 530, 532, 559, 585, 606, 617

Altentreptow, Stadt

Altentreptow

4

184, 186

Altentreptow, Stadt

Altentreptow

8

34, 35

Altentreptow, Stadt

Thalberg

1

22

Altentreptow, Stadt

Thalberg

2

82/11

Gültz

Gültz

12

18, 20, 21

Golchen

Golchen-Forst

3

163

Grapzow

Grapzow

1

279, 407, 412

Grischow

Grischow

4

67

Groß Teetzleben

Groß Teetzleben

2

317

Kriesow

Kriesow

1

53, 97, 137, 270

Tützpatz

Schossow

1

17

Tützpatz

Schossow

2

153, 191

Werder

Wodarg

1

281

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 1.568.812 m². Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall auch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0385/588 69320) eingesehen werden.

b) Gründe

Der Freiwillige Landtausch dient überwiegend der Verbesserung der Agrar- und Forststruktur, zur Schaffung und Erhaltung lebensfähiger, den jeweiligen Produktions-Bedingungen angepasster landwirtschaftlicher Betriebe und zur Zusammenlegung der Flurstücke zu großen Wirtschaftsflächen und zur Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen beziehungsweise zur Verkürzung der Entfernung vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu den zu bewirtschaftenden Flächen.

Die Tauschpartner haben die Durchführung des Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt. Er wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.

II.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

§ 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurbereinigungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines Freiwilligen Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Sitz Neubrandenburg, erhoben werden.

Neubrandenburg, den 03.01.2024
Im Auftrag

Wudtke