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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Altentreptow „Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie“

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 17.12.2024 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „Photovoltaikanlage westlich der Bahnlinie" und die Begründung in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt-bericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Planungsziel des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Der Planungsraum befindet sich nördlich von Buchar und westlich der Bahnstrecke Neu-Brandenburg - Stralsund (Berliner Nordbahn). Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 13,2 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 115, 116, 146/2, 147/1 sowie das Flurstück 147/2 der Flur 1, in der Gemarkung Buchar.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Photovoltaikanlage westlich der Bahnlinie" und der Begründung, Stand Oktober 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

14.02.2025 bis 17.03.2025

im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags

9.00-16.00 Uhr

dienstags

9.00-18.00 Uhr

mittwochs

9.00-16.00 Uhr

donnerstags

9.00-16.00 Uhr

freitags

9.00-12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet unter folgendem Link möglich:

• auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 43 "Photovoltaikanlage Buchar westlich der Bahnlinie" der Stadt Altentreptow elektronisch oder alternativ schriftlich an: t.borgward@altentreptow.de vorgebracht werden. Die Anhörungsergebnisse werden in die weitere Planung einfließen.

Folgende Unterlagen werden ausgelegt:

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Anhang 1 zur Begründung)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Es bestehen keine Anhaltspunkte für erhebliche anlage-, bau- und betriebsbedingte Risiken von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die menschliche Gesundheit.

Von keinem Anlagenbestandteil gehen Gefahren durch Havarien aus.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Geschützte Biotope kommen im Vorhabengebiet nicht vor. Gehölzbestandene Flächen werden nicht in Anspruch genommen.

Durch das Vorhaben werden ca. 12 ha Intensivacker in eine extensiv bewirtschaftete Mähwiese umgewandelt, dadurch ist eine Erhöhung der Biodiversität zu erwarten.

Gemäß artenschutzrechtlicher Vorprüfung kann das Vorhaben geschützte Vogelarten beeinträchtigen. Daher wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage avifaunistischer Untersuchungen durchgeführt.

Für 2 Feldlerchenpaare wird eine vorgezogene Ersatzmaßnahme (CEF) auf einer externen Fläche als Kompensationsmaßnahme durchgeführt.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Fläche

Durch das Vorhaben kommt es zu einem Eingriff in die Fläche und zu einem Wegfall von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der Eingriff wird im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes durch entsprechende Maßnahmen (Umwandlung eines Intensivackers in Mähwiese mit Hecken) kompensiert.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Boden

Das Vorhabengebiet ist durch entwässerte Sandböden mit geringem Lehm- und Schluffanteil geprägt. Die natürliche Fruchtbarkeit ist mit 43 Punkten mittel, aber unter der zulässigen Grenze.

Bodendenkmale und Altlasten sind für die Fläche nicht bekannt.

Die baubedingten Auswirkungen auf den Boden werden gegenüber der derzeitigen Nutzung deutlich geringer und somit nicht erheblich eingestuft.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Wasser

Abwasser wird nicht produziert und Niederschlagswasser wird nicht aufgefangen und kann weiterhin dezentral auf der Fläche versickern. Oberflächenwasser ist nicht betroffen.

Durch das Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.

Umweltrelevante Informationen zu dem Schutzgut Klima / Luft

Erhebliche Auswirkungen auf die Luft / Klima sind von dem Vorhaben nicht zu erwarten. Es kommt zu keinem Ausstoß von CO2 durch die Anlage.

Durch Vermeidungsmaßnahmen kommt es nicht zu einer Blendwirkung.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

Da das Plangebiet bereits durch die Bahnlinie vorbelastet ist, und nicht durch Wanderwege erschlossen ist, ist die Vorhabenfläche weder aktuell noch potentiell für Zwecke des Tourismus und der Erholung geeignet.

Durch festgesetzte Höhenbegrenzungen der Anlagen wird der Einfluss auf das Landschaftsbild minimiert. Ein Einfluss durch das Vorhaben ist daher nicht erheblich.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet existieren keine Bau- und Bodendenkmäler und andere sonstige Sachgüter sind ebenfalls nicht betroffen.

Umweltrelevante Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Schutzgebiete im Sinne der Naturschutzgesetze oder Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung des europäischen Netzes Natura 2000 überlagern das Plangebietes nicht und grenzen auch nicht unmittelbar an dieses an.

Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Tollensetal“ befindet sich 550 m östlich der Bahnstrecke; die nächstgelegenen Europäischen Vogelschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind weiter als 1.000 m zur Vorhabenfläche entfernt.

Aufgrund fehlender Barriere-, Fern- und Summationswirkungen des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von Schutzgebieten oder – Objekten der Naturschutzgesetze oder der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung des europäischen Netzes Natura 2000 nicht zu befürchten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 15. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS- GVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Altentreptow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Altentreptow, den 15.01.2025