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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Tützpatz

Die nachstehende Straße wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Lagebezeichnung:

Birkenweg

Gemarkung Tützpatz, Flur 2, Flurstücke 38/71, 38/79 und 12/9

Festsetzungen:

1.

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V eingestuft.

2.

Träger der Baulast ist die Gemeinde Tützpatz

3.

Widmungsbeschränkungen: keine

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Treptower Tollensewinkel, die Bürgermeisterin, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, einzulegen.

Hinweise:

1.

Diese Widmung, durch die die Öffentlichkeit einer Straße bzw. einer Verkehrsfläche begründet wird, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

2.

Die genaue Lage der gewidmeten Fläche ich aus dem anliegenden Plan zu entnehmen.

Tützpatz, den 16.12.2025

Roland Schulz
Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz

Liste der selektierten Flurstücke

Gemeinde:

Tützpatz

Gemarkung:

Tützpatz

Flur:

2

Flurstücke:

38/71, 38/79

Gemeinde:

Tützpatz

Gemarkung:

Tützpatz

Flur:

3

Flurstück:

12/9