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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Groß Teetzleben

Betr.: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Agri-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs“ der Gemeinde Groß Teetzleben

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in der Sitzung am 17.12.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Agri-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs“ der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen (Beschluss-Nr. 39/BV/046/2025).

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden. Zusätzlich soll die Errichtung eines Batteriespeichers am Vorhabenstandort als dezentraler Puffer das Stromversorgungsnetz entlasten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 99,5 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Dieser erstreckt sich auf die Flurstücke 169, 185/1, 185/2, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192,193, 194, 195, 196, 197, 198 und 203 der Flur 1 der Gemarkung Klein Teetzleben.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Groß Teetzleben, den 21.01.2026

Frank Schwarz
Bürgermeister
Anlage: Übersichtskarte mit Geltungsbereich