Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schossow
| Datum: | Donnerstag, den 26.02.2026 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Bauernstube Schossow |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schossow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Bestimmung eines Versammlungsleiters |
| TOP 4 | Bericht des ehemaligen Vorstandes |
| TOP 5 | Kassenbericht |
| TOP 6 | Entlastung des alten Vorstandes |
| TOP 7 | Beschluss der Mustersatzung |
| TOP 8 | Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung) |
| TOP 9 | Konstituierende Beratung des Vorstandes und Bekanntgabe des Ergebnisses |
| TOP 10 | Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht |
| TOP 11 | Beschlussfassung zur Entschädigung des Jagdvorstandes |
| TOP 12 | Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Altentreptow, den 16. Januar 2026