Auf der Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften M-V gültig ab 01.01.2026 findet die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grischow am 06.03.2026 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Grischow, 17089 Grischow statt.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grischow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Es sind eingetretene Änderungen bei Eigentumsverhältnissen durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen.
Nach § 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Grischow ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder per Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Grundstückeigentümer, die nicht persönlich anwesend sein können, können sich gem. § 5(3), § 4(4) und § 5(5) vertreten lassen. Die Vollmacht muss Name und vollständige Anschrift des Vollmachtgebers und die Angaben der zu vertretenden Fläche enthalten und muss schriftlich vorliegen. Die Vollmacht ist zur Überprüfung vor Beginn der Versammlung dem Jagdvorsteher vorzulegen.
Damit auch in Zukunft eine reibungslose Auszahlung der Jagdpacht erfolgen kann, sind die Bankverbindungen (IBAN) zum Abgleich mitzubringen.