Auf der Grundlage des § 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467), wird nach Beschluss der Gemeinde Grischow vom 19.12.2022 nachfolgende Ehrenordnung erlassen:
Folgende Ehrungen werden vorgenommen:
| 1.1 | Ehrungen bei Altersjubiläen | |
| Die Bürgermeisterin, der Bürgermeister überbringt die Glückwünsche der Gemeinde und überreicht einen Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 10,00 € zum 70. Geburtstag und jeden Geburtstag nach weiteren 5 Jahren. | ||
| 1.2 | Ehrungen bei Ehejubiläen | |
| Den Jubelpaaren | ||
| a) | Goldenen Hochzeit (50 Jahre) | |
| b) | Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) | |
| c) | Eiserne Hochzeit (65 Jahre) | |
| d) | Kupferne Hochzeit (70 Jahre) | |
| überbringt die Bürgermeisterin, der Bürgermeister Glückwünsche und überreicht einen Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 10,00 €. | ||
| 1.3 | Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger auf Grund besonderer Verdienste | |
| Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl der Gemeinde Grischow verdient gemacht haben, ehrt die Bürgermeisterin, der Bürgermeister persönlich mit einem Blumenstrauß, Gutschein oder Präsent im Wert von 50,00 €. | ||
| 1.4 | Weitere Ehrungen | |
| Die Gemeinde Grischow kann Ehrungen zu besonderen Anlässen vornehmen. Die Bürgermeisterin, der Bürgermeister befindet über Art und Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung im Wert von 50,00 €. | ||
| Dazu gehören Gratulationen, Ehrungen, Anerkennungen u.a. | ||
| - | anlässlich der Verleihung öffentlicher Auszeichnungen | |
| - | im Rahmen bestehender Partnerschaften | |
| - | Verabschiedung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens | |
| - | Beileidbekundungen, Art der Kondolenz nach Entscheidung der Gemeindevertretung | |
| 1.5 | Allgemeine Bestimmungen | |
| Auf Ehrungen nach dieser Ehrenordnung besteht kein Rechtsanspruch. | ||
| Die Ehrungen zu Geburten, Alters- und Ehejubiläen werden nur vorgenommen, wenn der, die zu Ehrende(n) den Hauptsitz in der Gemeinde Grischow innehat und keine Übermittlungs- und/oder Auskunftssperre zum Melderegister erklärt hat. | ||
Die im Rahmen dieser Verordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur für Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die in der Gemeinde Grischow wohnhaft sind bzw. deren Geschäftssitz in der Gemeinde Grischow ist, ausgesprochen und wahrgenommen.
Die Ehrenordnung vom 18.12.2017 tritt außer Kraft.
Die Ehrenordnung der Gemeinde Grischow tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Grischow, 06.02.2023