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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“ der Gemeinde Werder i. d. Vorentwurfsfassung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Werder hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.03.2024 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“ beschlossen.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich rd. 1,2 km südöstlich der Ortslage Werder. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von ca. 170 ha Hektar folgende Flurstücke und Flurstücksteile der Flur 1 und der Flur 2 der Gemarkung Werder:

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Nordosten durch das Hangquellmoor Binsenberg und durch die Grenze zur Nachbargemeinde Siedenbollentin,

im Nordwesten mehrheitlich durch Ackerflächen,

im Südwesten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Grischow sowie

im Südosten durch diverse Schutzgebiete (u.a. Naturschutzgebiet Landgrabenwiesen bei Werder, Europäisches Vogelschutzgebiet (VSG) Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See).

Die Lage und Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Gemeinde Werder ist bestrebt, einen Beitrag zur Umgestaltung des Energiesystems hin zur Förderung der erneuerbaren Energien zu leisten und einen entsprechenden Zubau der Photovoltaik in der Stromerzeugung zu ermöglichen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Werder die planungsrechtliche Bereitstellung von Bauflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, mit Standort westlich der Ortslage Werder. Der Standort befindet sich auf entwässerten Moorflächen in der Niederung des kleinen Landgrabens und wird als Intensivgrünland genutzt. Um den Zielen der Moor-Wiedervernässung gerecht zu werden, soll die Photovoltaik-Freiflächenanlage in Verbindung mit einer moorwachstumsbedingten, dauerhaften Vernässung des Standortes errichtet und betrieben werden (sog. „Moor-Solarpark“).

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und liegt vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Um die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung zu begründen, ist daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Da es im vorliegenden Fall bereits ein konkretes Vorhaben gibt, bietet sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 1 BauGB an. In einem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zu einer Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Ziel und Zweck der Planung:

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu schaffen.

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt:

vom 10.03.2025 bis einschließlich 16.04.2025.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“, bestehend aus dem Plan, der Begründung und dem Umweltbericht, kann während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite des Amtes Tollensewinkel unter

https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Plaene-B-Plaene/

sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung eingesehen werden. Im Feld Gesamtsuche ist die Eingabe „Werder“ erforderlich.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Informationen:

Herr Borgward

Telefon: 03961 2551 – 662

email: t.borgward@altentreptow.de

Es werden folgende Hinweise gegeben:

1.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2.

Stellungnahmen sollen elektronisch per email an t.borgward@altentreptow.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt Treptower Tollensewinkel, FG Bau, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow) oder per Fax (03961/ 2551-181) abgegeben werden.

3.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

4.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können im

Amt Treptower Tollenswinkel

Rathausstraße 1

17087 Altentreptow

zu folgenden Dienstzeiten:

montags:

9:00 Uhr - 16:00 Uhr

dienstags:

9:00 Uhr - 18:00 Uhr

mittwochs:

9:00 Uhr - 16:00 Uhr

donnerstags:

9:00 Uhr - 16:00 Uhr

freitags:

9:00 Uhr - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Werder ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.