| hier: | Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow hat am 04.02.2026 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den in Rede stehenden Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnen am großen Rötsoll“ vom 19.11.2020 wie folgt beschlossen:
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Grapzow „Wohnen am großen Rötsoll“ wurde in der Fassung vom Januar 2026 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wurde gebilligt.
Im Zuge der Fortschreibung und Aktualisierung der Planunterlagen sowie einer Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs ist eine erneute Durchführung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die bereits im früheren Verfahrensstand eingegangenen Stellungnahmen bleiben Bestandteil der Abwägung, werden jedoch durch die nunmehr aktualisierten Unterlagen ergänzt.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den Vorschriften des BauGB erneut durchgeführt werden.
Gemeinde Grapzow, den 18.03.2026