Auf der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grapzow vom 21. Januar 2026 wurde über die Ausschüttung des Reinertrages wie folgt abgestimmt:
Nach Abzug aller noch anfallenden Kosten wird der verbleibende Betrag an die Genossenschaftsmitglieder der Jagdgenossenschaft Grapzow ausgezahlt.
Alle Mitglieder können unter Nachweis ihrer Eigentumsflächen einen einmaligen Antrag auf Ausschüttung stellen (soweit dies noch nicht geschehen ist.)
Dies gilt fortführend für alle folgenden Ausschüttungen. Veränderungen der Eigentumsverhältnisse bzw. der Flächen müssen unaufgefordert nachgereicht werden.
Laut Satzung der Jagdgenossenschaft erlischt der Anspruch auf Auschüttung, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich geltend gemacht wird.