Titel Logo
Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Siedenbollentin

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Bebauungsplan Nr. 4 "Solarpark Siedenbollentin"

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin hat mit Beschluss vom 13.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ in der Fassung vom Februar 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 86 ha und umfasst die Flurstücke 30 und 39 (tlw.) der Flur 18 in der Gemarkung Siedenbollentin.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023

im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-H-Z/Siedenbollentin/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5.

SPA-Vorprüfung

6.

FFH-Vorprüfung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Der Vorhabenstandort umfasst intensiv bewirtschaftete Ackerflächen.

-

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich mit einer Größe von 86 ha umfasst intensiv genutztes Ackerland mit geringem naturschutzfachlichem Wert.

-

Die Erschließung des Vorhabenstandortes erfolgt über die nordöstlich verlaufende Landesstraße L 273.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Im Geltungsbereich befindet sich die Hellkuhle. Es ist ein gesetzlich geschütztes Kleingewässer.

-

Anfallendes Niederschlagswasser kann innerhalb des Planungsraumes versickern.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima in der Gemeinde Siedenbollentin ist gemäßigt.

-

Siedenbollentin liegt in Mecklenburg-Vorpommern.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Im Geltungsbereich kommen folgende hochwertige Biotopstrukturen vor: Lange Moor, Feuchtgrünlandkomplex, Hellkuhle, Feldgehölze

-

Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotopkartierung,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

SPA-Vorprüfung,

FFH-Vorprüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Vorhabenstandort ist landwirtschaftlich vorgeprägt.

-

Nordöstlich des Geltungsbereiches verläuft die Landesstraße L 273.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Der Geltungsbereich wird aus Richtung Nordosten von der Landesstraße L 273 über einen kommunalen Wirtschaftsweg erschlossen.

-

Als nächstgelegene Siedlungsstruktur befindet sich die bewohnte Ortslage Schönkamp etwa 300 m nordwestlich des Planungsraumes.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale.

-

Bodendenkmale sind nicht bekannt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Schutzgebiete werden vorliegend nicht berührt.

-

Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind das südlich angrenzende FFH-Gebiet DE-2246-301 „Talmoorkomplex des Kleinen Landgrabens bei Werder“ sowie das europäische Vogelschutzgebiet DE 2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Siedenbollentin vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsaplan unberücksichtigt bleiben können.

Siedenbollentin, den 21.03.2023

Thorsten Haker
Bürgermeister

Anlage:

Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches