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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Gemeinde Bartow

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat in der Sitzung vom 14.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow sowie die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Das Plangebiet befindet sich westlich des Siedlungsbereichs der Gemeinde Bartow und beidseitig der Bundesautobahn A20. Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 66,7 ha und umfasst die Flurstücke 76/4, 77/1, 78/6, 79/1, 79/10, 80/6, 81, 94/1, 94/4, 94/5, 94/8, 95, 96/1, 96/4, 97, 98, 99, 110/1, 110/4, 119/1, 119/3, 120/1, 120/4, 121, 122/3, 123/7, 123/9 und 125/4 der Flur 1 der Gemarkung Bartow sowie die Flurstücke 84/3, 85/2, 86/2, 87/3, 90/3, 93, 94/1, 94/2, 94/3, 94/4, 95, 102/1, 103/1, 103/10, 104/1, 113, 119/1, 120/5, 124/8, 125/1 und 126 der Flur 2 der Gemarkung Groß Below.

Die Planzeichnung zum Entwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom

15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024

im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:

montags

9.00-16.00 Uhr,

dienstags

9.00-18.00 Uhr,

mittwochs

9.00-16.00 Uhr,

donnerstags

9.00-16.00 Uhr,

freitags

9.00-12.00 Uhr.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/.

Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Bekanntmachung in einem Übersichtsplan dargestellt.

Es liegen folgende umweltrelevante Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

1.

Umweltbericht zur B-Planentwurf als Teil der Begründung (inkl. Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)

2.

Artenschutzfachbeitrag

3.

Kartierberichte (Faunistische Erfassungen sowie Zug- und Rastvögel)

4.

Blendgutachten

5.

folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB:

a.

Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE

b.

Bauernverband

c.

BUND

d.

NABU

e.

Kreis Mecklenburgische Seenplatte

f.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Aus den o.g. Unterlagen gehen umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltthemen, Schutzgütern und/oder Umweltbelangen hervor:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Altentreptow, 18.03.2024

BürgermeisterGemeinde Bartow

Geltungsbereich des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow

Übersicht Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow