Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat in der Sitzung vom 14.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow sowie die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Das Plangebiet befindet sich westlich des Siedlungsbereichs der Gemeinde Bartow und beidseitig der Bundesautobahn A20. Der räumliche Geltungsbereich beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 66,7 ha und umfasst die Flurstücke 76/4, 77/1, 78/6, 79/1, 79/10, 80/6, 81, 94/1, 94/4, 94/5, 94/8, 95, 96/1, 96/4, 97, 98, 99, 110/1, 110/4, 119/1, 119/3, 120/1, 120/4, 121, 122/3, 123/7, 123/9 und 125/4 der Flur 1 der Gemarkung Bartow sowie die Flurstücke 84/3, 85/2, 86/2, 87/3, 90/3, 93, 94/1, 94/2, 94/3, 94/4, 95, 102/1, 103/1, 103/10, 104/1, 113, 119/1, 120/5, 124/8, 125/1 und 126 der Flur 2 der Gemarkung Groß Below.
Die Planzeichnung zum Entwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom
15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| montags | 9.00-16.00 Uhr, |
| dienstags | 9.00-18.00 Uhr, |
| mittwochs | 9.00-16.00 Uhr, |
| donnerstags | 9.00-16.00 Uhr, |
| freitags | 9.00-12.00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/.
Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Bekanntmachung in einem Übersichtsplan dargestellt.
Es liegen folgende umweltrelevante Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| 1. | Umweltbericht zur B-Planentwurf als Teil der Begründung (inkl. Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) | |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag | |
| 3. | Kartierberichte (Faunistische Erfassungen sowie Zug- und Rastvögel) | |
| 4. | Blendgutachten | |
| 5. | folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB: | |
| a. | Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE |
| b. | Bauernverband |
| c. | BUND |
| d. | NABU |
| e. | Kreis Mecklenburgische Seenplatte |
| f. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Aus den o.g. Unterlagen gehen umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltthemen, Schutzgütern und/oder Umweltbelangen hervor:
| Kriterium | Aussage | Quellen | |
| Geschützte Elemente | Biotope | Überlagerung im Bereich der Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft keine Betroffenheit | Umweltbericht |
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| Biotope sind freizuhalten | Stellungnahme Nabu vom 01.04.22 |
| weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete | Keine Betroffenheit | Umweltbericht |
| geschützte Einzelbäume nach § 18 NatSchAG M-V | Keine Betroffenheit | Umweltbericht |
| Mensch | Altlasten | Keine Altlasten bekannt. | Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.11.23 |
| Immissionen | Keine Erhöhung | Umweltbericht |
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| Keine Blendung | Das Blendgutachten der SolPEG GmbH vom 01.09.2023 |
| Erholung | Kein Schutzgut besonderer Funktion im Plangebiet | Umweltbericht |
| Unfallgefahr | Keine | Umweltbericht |
| Abfallbehandlung | Keine besonderen Erfordernisse | Umweltbericht |
| Munitionsbelastung | Nicht auszuschließen Verweis auf Kampfmittelbelastungs-auskunft | Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V vom 09.03.22 |
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| Gemäß Stellungnahme des Munitionsbergungsdiensts M-V vom 22.04.2022 bestehen für den Be-reich des Planvorhabens keine weiteren Erkundungs- und Handlungserfordernisse | Begründung Punkt 2.2.4 |
| Flora | Biotoptypen | Geschützte Biotope werden nicht überbaut | Umweltbericht |
| Wald | Nicht betroffen | Linfos M-V |
| Fauna | Besonders geschützte bzw. gefährdete Arten | Besonders geschützte bzw. gefährdete Arten sind vorhanden | Umweltbericht |
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| Wildkorridor Bodenfreiheit Zaun Schafbeweidung Keine Beleuchtung | Stellungnahme BUND vom 31.03.22 |
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| Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG | Artenschutzfachbeitrag |
| Boden | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
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| Durch den Vorhabenträger hat eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zu erfolgen | Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.11.23 |
| Wasser | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
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| teilweise Überlagerung Trinkwasserschutzgebiet „Groß Bartow“ Schutzzone III | Umweltbericht |
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| Stellungnahme des WBV „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ vom 10. März 2022 bezüglich vorhandener Gewässer II. Ordnung sowie Drainagen beachten | Stellungnahme der uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.11.23 |
| Klima | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
| Landschaftsbild | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
| Kulturgüter | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
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| Bodendenkmale sind bekannt (mit Karte) | Stellungnahme der uDB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.11.23 |
| Eingriffsregelung | Berechnung | nach HzE | Umweltbericht |
| Naturschutzrechtliche Maßnahmen | im Plangebiet | Umweltbericht |
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| Bestätigung der Umfänge und Detaillierungsgrade der Untersuchungen und der Kmpensationsmaßnahmen Forderungen zum Artenschutz | Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.11.23 |
| Fläche |
| Flächen werden einer neuen Nutzung zugeführt | Umweltbericht |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Altentreptow, 18.03.2024
BürgermeisterGemeinde Bartow
Geltungsbereich des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow
Übersicht Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 “Solarpark Bartow West“ der Gemeinde Bartow