Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat in der Sitzung vom 14.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 “Solarpark Konversion Pritzenow“ der Gemeinde Bartow sowie die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Das Plangebiet liegt nördlich der Straße Pritzenow im gleichnamigen Ortsteil im Norden des Gemeindegebiets der Gemeinde Bartow. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,4 ha. Er beinhaltet gänzlich die Flurstücke 27 und 28 sowie teilweise die Flurstücke 29 und 30 der Flur 2 der Gemarkung Pritzenow.
Die Planzeichnung zum Entwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom
15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024
im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| montags | 9.00 - 16.00 Uhr, |
| dienstags | 9.00 - 18.00 Uhr, |
| mittwochs | 9.00 - 16.00 Uhr, |
| donnerstags | 9.00 - 16.00 Uhr, |
| freitags | 9.00 - 12.00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel möglich unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/
Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Bekanntmachung in einem Übersichtsplan dargestellt.
Es liegen folgende umweltrelevante Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
| 1. | Umweltbericht zur B-Planentwurf als Teil der Begründung (inkl. Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) | |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag (inkl. Faunistische Potenzialanalyse) | |
| 3. | folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB: | |
| a. | Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE |
| b. | BUND |
| c. | NABU |
| d. | Kreis Mecklenburgische Seenplatte |
| e. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere, nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Aus den o.g. Unterlagen gehen umweltbezogene Informationen zu den folgenden Umweltthemen, Schutzgütern und/oder Umweltbelangen hervor:
| Kriterium | Aussage | Quellen | |
| Geschützte Elemente | Biotope | keine Betroffenheit | Umweltbericht |
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| Schutzgebiete und Biotope sind freizuhalten | Stellungnahme Nabu vom 09.09.2022 |
| weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete | Keine Betroffenheit | Umweltbericht |
| geschützte Einzelbäume nach § 18 NatSchAG M-V | Verlust eines Einzelbaumes nach §18 NatSchAG - Ersatz | Umweltbericht |
| Mensch | Altlasten | Keine Altlasten bekannt; Hinweis auf eventuelle schädliche Bodenveränderungen durch ehemalige landwirtschaftliche Nutzung | Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
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| Belange der Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden sind deshalb nicht betroffen, Hinweis auf Altlastenkataster, Es bestehen aus immissionsschutz- und abfallrechtlicher Sicht keine Einwände | Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 04.10.2022 |
| Immissionen | Keine Erhöhung | Umweltbericht |
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| Sichtschutzhecke zur Vermeidung von Blendung gefordert; Forderung nach Vermeidung der Störung durch Geräusche durch ausreichende Abstände der Wechselrichter und Trafos zu Wohngebäuden | Stellungnahme der uIB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
| Erholung | Kein Schutzgut besonderer Funktion im Plangebiet | Umweltbericht |
| Unfallgefahr | Keine | Umweltbericht |
| Abfallbehandlung | Keine besonderen Erfordernisse | Umweltbericht |
| Munitionsbelastung | Nicht auszuschließen Verweis auf Kampfmittelbelastungsauskunft | Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V vom 22.09.2022 |
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| Inzwischen liegt eine Bestätigung vor, dass keine Kampfmittelbelastung im Plangebiet vorliegt. | Begründung Punkt 2.2.4 |
| Flora | Biotoptypen | Geschützte Biotope werden nicht überbaut | Umweltbericht |
| Wald | Nicht betroffen | Linfos M-V |
| Fauna | Besonders geschützte bzw. gefährdete Arten | Besonders geschützte bzw. gefährdete Arten sind vorhanden | Umweltbericht |
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| Schafbeweidung Keine Dünger und Pflanzenschutzmittel Regenwasser auf dem Gelände versickern Bodenfreiheit Zaun Rückbau der Anlage nach Ende der Laufzeit | Stellungnahme BUND vom 06.10.2022 |
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| Bodenfreiheit 10- 15 cm festsetzen | Stellungnahme der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
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| Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG | Artenschutzfachbeitrag |
| Boden | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
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| Hinweis auf Vermeidung von Verunreinigungen und auf Verhalten beim Auffinden von Bodenverunreinigungen | Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
| Wasser | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
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| Hinweis auf Vermeidung der Versickerung wassergefährdender Stoffe Hinweis auf Prüfung der Anzeigepflicht | Stellungnahme der uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
| Klima | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
| Landschaftsbild | Besondere Funktion | keine | Umweltbericht |
| Kulturgüter | Besondere Funktion | Kulturgüter sind nicht bekannt | Umweltbericht |
| Eingriffsregelung | Berechnung | nach HzE | Umweltbericht |
| Naturschutzrechtliche Maßnahmen | im und außerhalb des Plangebietes | Umweltbericht |
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| Bestätigung der Umfänge und Detaillierungsgrade der Untersuchungen und der Kompensationsmaßnahmen Hinweis zur Korrektur der kompensationsmindernden Maßnahmen und der Vermeidungsmaßnahmen | Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.11.22 |
| Fläche |
| Flächen werden einer neuen Nutzung zugeführt | Umweltbericht |
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| Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar | Stellungnahme Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 28.09.2022 |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Altentreptow, 18.03.2024
Geltungsbereich des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 “Solarpark Konversion Pritzenow“ der Gemeinde Bartow
https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php