Betr.: | Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin |
| hier: | Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung |
Die Gemeindvertretung der Gemeinde Siedenbollentin hat am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ in der Fassung vom Oktober 2023 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 86 ha und umfasst die Flurstücke 30 und 39 (tlw.) der Flur 18 in der Gemarkung Siedenbollentin.
Mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als höhere Verwaltungsbehörde vom 11. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 3842/2024-502) wurde der Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin nach § 10 Abs. 2 BauGB mit Maßgaben, einer Auflage und einem Hinweis genehmigt. Die Erfüllung der Maßgabe wurde mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12. März 2025 bestätigt. Die Auflage und der Hinweis wurden erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Siedenbollentin in Kraft.
Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin kann mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während folgender Dienststunden eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ möglich. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt.
Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung über den Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Siedenbollentin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde am 04.04.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.
Siedenbentin, den 13.03.2025
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches