Betr.: | Bebauungsplan Nr. 1a „Wohngebiet Golchen“ der Gemeinde Golchen |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen hat in öffentlicher Sitzung am 17.03.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1a „Wohngebiet Golchen“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf etwa 0,56 ha und umfasst die Flurstücke 173/6, 173/8, 173/10, 173/12, 173/14 und 184/2 (tlw.) der Flur 3 der Gemarkung Golchen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Bau hiermit bekannt gemacht.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde am 04.04.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.