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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 1a „Wohngebiet Golchen“ der Gemeinde Golchen

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen hat mit Beschluss vom 17.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1a „Wohngebiet Golchen“ in der Fassung vom März 2025 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf etwa 0,56 ha und umfasst die Flurstücke 173/6, 173/8, 173/10, 173/12, 173/14 und 184/2 (tlw.) der Flur 3 der Gemarkung Golchen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 14.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB aus dem Bebauungsplan Nr. 1 „Wohnbebauung Golchen“ der Gemeinde Golchen

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsraum nicht bekannt.

-

Des Weiteren sind keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna, für den Stoff- und Wasserhaushalt sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte vorzufinden.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Untersuchungsraum umfasst Kleingärtenflächen und intensiv landwirtschaftlich bewirtschafte Flächen und befindet sich in der Landschaftszone „Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte“.

-

Das Areal schließt direkt an die Ortslage Golchen an.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Der Geltungsbereich liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone.

-

Es befinden sich auch keine Oberflächengewässer oder verrohrte Gewässer als Gewässer II. Ordnung im Plangebiet.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

In Golchen ist das Klima gemäßigt warm.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,54 °C.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Folgende Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich: Siedlungsgehölz aus heimischen Baumarten (PWX), Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX), Siedlungsgebüsch aus nicht heimischen Gehölzarten (PHY), Artenreicher Zierrasen (PER).

-

Um die Betroffenheit von den nach FFH Anhang IV streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Vorhabenstandort grenzt bereits an vorhandene Wohnbebauung. Die Ortslage charakterisiert sich durch eine typische dörfliche Struktur mit Einzelhäusern, Siedlungsgehölzen und großzügigen Grundstücken.

-

Im Süden grenzt der Planungsraum an Verkehrswege. Der Standort ist demnach von der dörflichen Siedlungsstruktur und der landwirtschaftlichen Nutzung geprägt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Das geplante Wohngebiet schließt westlich an die vorhandene Wohnbebauung in der Ortslage Golchen an.

-

Weil mit dieser Planung keine Immissionen erzeugt werden, die im Sinne des Immissionsschutzrechts relevant wären, lassen sich auch keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf angrenzende Wohnnutzungen ableiten.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale.

-

Bodendenkmale sind nicht bekannt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt.

-

Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Tollsensetal mit Zuflüssen“ erstreckt sich in ca. 800 m Entfernung.

-

Negative Auswirkungen auf Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind ausgeschlossen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Golchen elektronisch an t.borgward@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Golchen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 04.04.2025 bis zum 23.05.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.