Betr.: | 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow |
| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 18.03.2025 den Planentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow in der Fassung vom Mai 2024 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung mit einer Fläche von 9 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow stellt die Fläche des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 37 „Photovoltaikanlage Buchar“ als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB wird die Änderung der Darstellung in ein sonstiges Sondergebiet erforderlich. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow in der Fassung vom Mai 2024, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom
07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter dem Link https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung öffentlich eingesehen werden:
| montags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| dienstags | von 9:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung). | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an T.Borgward@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
| - | Nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich in ca. 380 m Entfernung in der Ortslage Buchar |
| - | Es erfolgte die Prüfung, ob erhebliche Blendwirkungen oder andere erhebliche Immissionen durch die Umsetzung der Planung absehbar sind |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| - | Ausgangsbiotop ist Sandacker; geringe Artenvielfalt |
| - | Untersuchung der Betroffenheit von Amphibien, Fledermäuse, Reptilien sowie Brutvögel verschiedener Gilden |
| - | Festlegung artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| - | Böden in Untersuchungsraum sind durch mittlere Bodenwertzahlen gekennzeichnet |
| - | Wirkung: verringerte Verdunstung und damit geringe Bodenerosion |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |
| - | Geltungsbereich umfasst unversiegelte Fläche von 9 ha |
| - | Neuversiegelungen: 100 m² Vollversiegelung; 7.250 m² Teilversiegelung |
| - | Kompensationsmaßnahmen: Wiederherstellung von naturnahen Standgewässern (Dorfteich in Buchar) und Sicherung von Ökopunkten |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| - | Innerhalb des Planungsraumes befindet sich befinden sich zwei temporäre Kleingewässer |
| - | Im nördlichen Randbereich berührt der Planungsraum ein verrohrtes Gewässer II. Ordnung |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. |
| - | Wirkungen: keine negativen Auswirkungen |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | Planungsraum selbst gilt demnach als strukturarme Agrarlandschaft ohne prägende Gliederungselemente. |
| - | Durch bisherige Nutzung als Intensivacker hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| - | Im Geltungsbereich befinden sich keine Bodendenkmale. |
| - | Innerhalb des Planungsraumes sind keine Baudenkmale vorhanden. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
| - | Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete nationaler bzw. gemeinschaftlicher Bedeutung. |
| - | Nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet erstreckt sich in 1,8 km Entfernung. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs