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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

am 08.05.2026 um 18:00 Uhr, Grischow, im Gemeindehaus

Jagdgenossenschaft Grischow

- Der Jagdvorsteher -

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften M – V gültig ab 01.01.2026 findet die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grischow am 08.05.2026 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Grischow, 17089 Grischow statt.

Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grischow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Es sind eingetretene Änderungen bei Eigentumsverhältnissen durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen. 

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit (Anzahl der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, Größe der anwesenden und der vertretenden Grundfläche)

3.

Billigung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung vom 20.05.2022

4.

Wahl des Versammlungsleiters

5.

 Bericht des Jagdvorstehers

6.

Bericht des Kassenwartes

7.

Entlastung des Jagdvorstandes 2022 - 2025

8.

Entlastung des Kassenwartes 2022 - 2025

9.

Satzung JG Grischow

10.

Wahl des Wahlleiters

11.

Wahl des Vorstandes: Jagdvorsteher, stellvertretender Jagdvorsteher & Kassenwart

12.

Konstituierung des Jagdvorstandes

13.

Sonstiges

14.

Schlusswort Jagdvorsteher

Nach § 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Grischow ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder per Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Grundstückseigentümer, die nicht persönlich anwesend sein können, können sich gem. § 5(3), § 5(4) und § 5(5) vertreten lassen. Die Vollmacht muss Name und vollständige Anschrift des Vollmachtgebers und die Angaben der zu vertretenden Fläche enthalten und muss schriftlich vorliegen. Die Vollmacht ist zur Überprüfung vor Beginn der Versammlung dem Jagdvorstand vorzulegen. 

Damit auch in Zukunft eine reibungslose Auszahlung der Jagdpacht erfolgen kann, sind die Bankverbindungen (IBAN) zum Abgleich mitzubringen.