| hier: | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde hat am 24.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Reinberg" der Gemeinde Wolde in der Fassung vom November 2024 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Ubersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 4,2 ha und umfasst die Flurstücke 174/15 (teilw.), 174/16 (teilw.) und 175 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Reinberg.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung des Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Reinberg" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde in Kraft Die Satzung des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Reinberg" der Gemeinde Wolde kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter
https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-P|%C3%A4ne-B-Pl%C3%А4ne/
sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich. Auf Verlangen wird Auskunft über denInhalt erteilt.
Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| • | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| • | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung über den Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes |
| • | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Wolde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. |
Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften), wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen wurde. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Diese Bekanntmachung wurde am 02.04.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-PI%C3%A4ne-B-PI%C3%A4ne/) veröffentlicht.
Wolde, den 03.03.2026
Anlage:
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches