Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow hat am 24.02.2025 in der öffentlichen Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Breest Nord" in der Fassung vom Februar 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Breest in der Gemeinde Bartow und östlich der Bundesautobahn 20 (BAB 20). Der Geltungsbereich umfasst mehrere Teilgebiete mit ca. 53,2 ha Gesamtfläche. Das Plangebiet beinhaltet teilweise die Flurstücke 9, 10, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 29/1, 32/3, 34/1 der Flur 1 in der Gemarkung Breest. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beabsichtigt, die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit das notwendige Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Mit der Realisierung des Projektes sollen Ackerflächen in eine flächendeckend durchgrünte Fläche mit darauf aufgestellten Photovoltaikanlagen umgenutzt werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung vom
7. April 2026 bis einschließlich dem 15. Mai 2026
auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Link: https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/
eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung.de zur Verfügung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach
§ 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht in den Räumen des Amtes Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten zur Einsicht aus:
| Dienstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, |
| Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr. |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an j.kiewitt@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baruth/Mark (Stadtverwaltung – Bürgerbüro – Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Neben dem Planentwurf und der Begründung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| 1. | Umweltbericht (Entwurfsfassung) inklusive Plan „Biotoptypen" zum Umweltbericht |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inklusive Relevanzprüfung |
| 3. | FFH-Vorprüfung |
| 4. | SPA-Vorprüfung |
| 5. | Faunistische Kartierberichte |
| 6. | Relevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung |
Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen:
| Schutzgut / Themenblock | Wesentliche Erkenntnisse und behandelte Aspekte | Dokument (Fundstelle) |
| Mensch und Gesundheit | Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung (Bartow, Breest). Schwerpunkte: Baulärm durch Erschließungsverkehr und Ausschluss erheblicher Blendwirkungen durch reflektionsarme PV-Module. | Umweltbericht (UB), Kap. 2.1.7 & 2.2.6 |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Dokumentation von Brutvogelvorkommen (u. a. Feldlerche) und Fledermausaktivitäten. Prognose des Habitatverlusts für Offenlandarten sowie ökologische Aufwertung durch extensive Grünlandnutzung unter den Modulen. | UB, Kap. 2.1.4, 2.1.5, 2.2.3, 2.2.4; Artenschutzbeitrag (AFB) |
| Boden und Fläche | Inanspruchnahme von ca. 53,2 ha landwirtschaftlicher Fläche. Erkenntnis: Geringe Neuversiegelung (nur ca. 1 % durch Modulfüße/Stationen); Bodenverbesserung durch Humusaufbau bei Verzicht auf Düngung/Pestizide während der Betriebszeit. | UB, Kap. 2.1.1 & 2.2.1 |
| Wasser | Analyse des Grundwasserflurabstands und der Oberflächenentwässerung. Ergebnis: Vollflächige Versickerung von Niederschlagswasser bleibt gewährleistet; kein negativer Einfluss auf den Wasserhaushalt oder das Grundwasser. | UB, Kap. 2.1.2 & 2.2.2 |
| Klima und Luft | Beitrag zum Klimaschutz durch CO₂-Einsparung (ca. 45.000 t/Jahr). Bewertung des Lokalklimas: Geringfügige thermische Effekte im Nahbereich der Module ohne Auswirkungen auf Fernumgebung. | UB, Kap. 2.1.3 & 2.2.9 |
| Landschaftsbild | Bewertung der visuellen Veränderung der Agrarlandschaft (Vorbelastung durch BAB 20). Maßnahmen: Sichtschutzpflanzungen und Eingrünung zur Milderung der technischen Wirkung der Solaranlage. | UB, Kap. 2.1.9 & 2.2.8 |
| Kultur- und Sachgüter | Prüfung archäologischer Relevanzbereiche. Ergebnis: Im Umfeld befinden sich Bodendenkmale; für Erdarbeiten ist eine archäologische Begleitung bzw. Abstimmung mit dem Landesamt vorgesehen. | UB, Kap. 2.1.8 & 2.2.7 |
| Natura 2000 (FFH & SPA) | Spezifische Prüfung der Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Tollensetal mit Zuflüssen" und das SPA-Gebiet „Großes Landgrabental...". Ergebnis: Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele können sicher ausgeschlossen werden. | FFH-Vorprüfung; SPA-Vorprüfung |
| Vermeidung und Kompensation | Darstellung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (V-Maßnahmen für Vögel) und zur Kompensation des Eingriffs (Anlage von Hecken, extensives Grünland). | UB, Kap. 2.3 & Kap. 3 |
Bartow, den 10. März 2026