Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rosemarsow werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rosemarsow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.
| Datum: | Freitag, den 24.04.2026 |
| Uhrzeit: | 17.00 Uhr |
| Ort: | Raststätte Klatzower Berg |
| An der L 35, 17087 Altentreptow |
Bei Eigentumsveränderungen bitten wir einen aktuellen Grundbuchauszug mitzubringen, im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 16:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung | |
| 2. | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Abstimmung über die Tagesordnung | |
| 4. | Wahl des Versammlungsleiters | |
| 5. | Bericht des Vorstandes | |
| 6. | Bericht des Kassenwarts | |
| 7. | Diskussion zu den Berichten | |
| 8. | Entlastung des Vorstandes | |
| 9. | Beschlussfassung zur Annahme der neuen Mustersatzung | |
| 10. | Wahl der Wahlkommission | |
| 11. | Wahl des Vorstandes | |
| 12. | Konstituierende Sitzung des Vorstandes | |
| 13. | Beschlussfassung zu folgenden Punkten: | |
| - | Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht |
| - | Kassenprüfung |
| 14. | Sonstiges | |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Altentreptow, den 10. März 2026