Der Gang vor Gericht ist nicht leicht. Oft können rechtliche Streitigkeiten jedoch auch einvernehmlich gelöst werden. Dabei können Schiedspersonen helfen. Die Schiedsperson ist als Schlichter tätig. Sie vermittelt neutral und fern jeder Interessen zwischen den Parteien. Ihre Aufgabe ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung des Streits herbeizuführen. So geht es bspw. in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht ausschließlich darum, eine konkrete streitige Frage zu lösen, sondern den künftigen Umgang miteinander wieder erträglich zu machen. Unterschiedliche Interessen können auf diese Weise in Einklang gebracht werden. Verhärtete Fronten können aufgebrochen und konstruktive Lösungen gefunden werden.
Die Schiedsstelle des Amtes Treptower Tollensewinkel ist zu besetzen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht nach der Wahl durch den Amtsausschuss. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.
Eignung für das Schiedsamt gem. § 4 SchStG M-V
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zu Schiedspersonen darf nicht gewählt werden:
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
Bürger, die Interesse an der Arbeit als Schiedsperson haben, können ihre Bewerbung bis zum 15.05.2026 unter Angabe folgender Daten:
an das Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, senden.