Übersichtsplan (Quelle GeoBasis DE M-V 2025)
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 7 "Erweiterung Solarenergiepark Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 4. September 2024 (39/BV/015/2024) dem Antrag der AKE Projekt GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 12 Abs. 2 BauGB als vorhabenbezogenen Bebauungsplanbeschlossen.
Die Gemeinde kann die städtebauliche Auseinandersetzung der beantragten Planungsabsicht im Rahmen eines Aufstellungsverfahrens über einen sogenannten „Angebotsbebauungsplan" gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB führen und benötigt nicht das Verfahren über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Daher hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben in Ihrer Sitzung am 11.03.2026 beschlossen, den Beschluss vom 4. September 2024 (39/BV/015/2024) aufzuheben und den die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § Abs. 2 Bau NVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage gemäß EEG 2023 § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen (einschließlich Nebenanlagen für die Speicherung von elektrischer Energie) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Mit dem Projektentwickler ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 1, Gemarkung Lebbin in Gänze das Flurstücke 59 sowie Teilflächen der Flurstücke 56/1, 56/2, 57, 58 und 110/13. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 14,2 ha große Fläche, wovon ca. 13 ha zur Bebauung mit der PV-Anlage genutzt werden sollen, und befindet sich in dem Kiesabbaugebiet Lebbin West nordwestlich der Ortslage Lebbin.
Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in Ihrer Sitzung am 11.03.2026 den Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben, bestehend aus dem Planteil mit Begründung und die Übersicht zur Umweltprüfung beschlossen. Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.
Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung sowie die Übersicht zur Umweltprüfung werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vom 13.04.2026 bis 15.05.2026
im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/.
Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zugänglich gemacht.
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin" der Gemeinde Groß Teetzleben abgegeben werden:
| 1. | elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: J.Kiewitt@altentreptow.de |
| 2. | schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, Fax: 03961 / 2551 - 181 |
| 3. | oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Treptower Tollensewinkel zur Niederschrift vorgebracht werden. |
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.
Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine bereits ausgekieste Fläche des im RREP MS dargestellten Vorbehaltsgebiets Rohstoffsicherung für die Kiessandgewinnung KS 201 „Lebbin West".
Die Photovoltaikfreiflächenanlage ist nur als zeitlich begrenzte Zwischennutzung für 30 Jahre zulässig. Als Folgenutzung wird die bergbauliche Nutzung festgesetzt.
Für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.
Die Gemeinde Teetzleben verfügt derzeit nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Gem. § 8 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde den Bebauungsplan als vorzeitigen Bebauungsplan aufstellen, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird. Die dringenden Gründe zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan ergeben sich aus der Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung der Umwelt- und Energiepolitik des Bundes und des Landes zum Klimaschutz.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen der Gemeinde noch nicht vor.
Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welche mit ausliegt und auf der Website einsehbar ist.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch die Stadt Altentreptow bzw. durch das Amt Treptower Tollensewinkel finden Sie unter https://www.altentreptow.de/Kurzmenü/Datenschutzerklärung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Groß Teetzleben ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Groß Teetzleben, den: 19.03.2026