| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in der Sitzung am 17.12.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „AGRI-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs" der Gemeinde Groß Teetzleben beschlossen (Beschluss-Nr. 39/BV/046/2025).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 98,4 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1 die Flurstücke 169 (tlw.), 185/1, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192,193, 194, 195, 196, 197, 198 und 203 (tlw.).
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „AGRI-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs" mit Stand Februar 2026 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist
vom 13. April 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026
auf der Homepage der Gemeinde Groß Teetzleben unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 17087 Altentreptow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Groß Teetzleben, den 19.03.2026
Anlage