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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs zur 18. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Altentreptow

Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg" Stadt Altentreptow

Betrifft: 18. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Altentreptow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg"

hier:

Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Stadtvertretung Altentreptow hatte am 15.10.2025 die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Altentreptow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg" beschlossen. Die Planung betrifft die abgebildete Fläche in der Lageübersicht. Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 83 Abs. 1 BauGB. Ein frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. und $ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bereits.

 

 

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, sich gegenüber dem Amt

Treptower Tollensewinkel zu der Planung zu informieren und schriftlich zu äußern.

Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 03.04.2026 bis 05.05.2026

auf der Internetpräsenz des Amtes Treptower Tollensewinkel unter:

https:/l/www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/

und auf dem Bauleitplanserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

einsehbar. Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen im

Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt

Rathausstraße 1

17087 Altentreptow

zu den Dienstzeiten einsehbar.

Die Öffentlichkeit kann in dem genannten Zeitraum Stellungnahmen abgeben oder  gegenüber den Mitarbeitern des Amtes aufzeichnen lassen.

Telefon: 03961 2551-662; Mail: info@altentreptow.de

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. 8 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Altentreptow, 18.03.2026

C. Ellgoth 

Bürgermeisterin \

 

 

Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Betrifft: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg" Stadt Altentreptow

hier:

Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Stadtvertretung Altentreptow hatte am 15.10.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg" beschlossen. Die Planung betrifft die abgebildete Fläche in der Lageübersicht. Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt.

 

 

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, sich gegenüber dem Amt

Treptower Tollensewinkel zu der Planung zu informieren und schriftlich zu äußern.

Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 03.04.2026 bis 05.05.2026

auf der Internetpräsenz des Amtes Treptower Tollensewinkel unter:

https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ und auf dem Bauleitplanserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen im

Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt

Rathausstraße 1

17087 Altentreptow

zu den Dienstzeiten einsehbar.

Die Öffentlichkeit kann in dem genannten Zeitraum Stellungnahmen abgeben oder gegenüber den Mitarbeitern des Amtes aufzeichnen lassen.

Telefon: 03961 2551-662; Mail: info@altentreptow.de

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Altentreptow, 18.03.2026