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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 5/2023
Amtsinformationen
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Amtsgericht Neubrandenburg - Terminbestimmung - Versteigerung

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 611 K 29/21

Neubrandenburg, 23.03.2023

Amtsgericht Neubrandenburg

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum:

Montag,12.06.2023

Uhrzeit:

9.00 Uhr

Raum:

Sitzungssaal 1

Ort:

Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Altentreptow Blatt 1992

Gemarkung:

Altentreptow

Flur, Flurstück:

17, 118

Wirtschaftsart u. Lage:

Gebäude- und Freifläche, Am Marktplatz 10, 9

Anschrift:

Am Marktplatz 10, 9;17087 Altentreptow

m²:

1.029

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d. Sachverständigen):

Geschäftshaus in Altentreptow, Am Marktplatz 9, 10

bestehend aus:

Hauptgebäude (2-geschossig, unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut), östlichem Seitenanbau (2-geschossig, nicht unterkellert, Flachdach), westlichem Seitenanbau (1- bis 3-geschossig, unterkellert, Flachdach), hofseitigen Anbauten (1-geschossig, nicht unterkellert, Flachdach)

und Laubengang im 1. OG auf einem hofseitigen Anbau, Bj. vor 1900, Modernisierung Anfang der 1990er Jahre;

Nebengebäude: Bj. vor 1900, Massivbauweise, 3-4-geschossig, teilweise unterkellert, flaches

Pultdach, derzeit als Abstellfläche genutzt;

Wohn-Nutzfl. insges.: 2.076,34 m2, teilweise vermietet

Verkehrswert:

162.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Ste Ile des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Langhoff
Rechtspflegerin