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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Werder

Bekanntmachung der Gemeinde Werder

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Werder hat in ihrer Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgegeben.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortschaft Werder und schließt mehrheitlich als Dauergrünland klassifizierte Flächen ein. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von ca. 170 Hektar die

• Flurstücke 110, 130, 137, 138, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147/1, 149, 150, 151, 152, 154, 155, 156, 157, 158, 161, 162, 163, 170/2, 170/3, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223 und 224 der Flur 1 sowie die

• Flurstücke 160, 200, 201, 202/1, 204, 205, 206, 207, 209/1, 211, 212, 213, 215/1, 217, 223/1, 227, 228, 229, 231/1, 232, 236/1, 237, 238, 240, 241, 242, 248, 254, 257/1, 258, 261, 263, 265/1, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 274, 275, 276/1 und 277 der Flur 2 alle in der Gemarkung Werder.

In der nachfolgenden Abbildung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans kartographisch dargestellt.

Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Moor-Solarpark Werder“ (nicht maßstabsgetreu)

Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flächen mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Nebenanlagen und Erschließungsflächen. Mit der beschlossenen Bebauungsplanung gewährleistet die Gemeinde eine vor allem geordnete und nachhaltige energie- und klimapolitische Entwicklung im Gemeindegebiet und trägt damit dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und fortzuentwickeln. Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit gewährleistet.

Die Errichtung des Solarparks erfolgt in Verbindung mit der Wiedervernässung der bisher entwässerten Moorböden innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in einem Normalverfahren (zweistufiges Verfahren) mit einer Umweltprüfung in einem Umweltbericht. Durch eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt.

Nach Erstellen des Vorentwurfes erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.