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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

 

Torsten Sy

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Im Land Mecklenburg-Vorpommern

Geschäftsstelle: Am Anger 8, 17039 Zirzow

Antrags-Nr.: 70/25

Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Golchen, Gemarkung Golchen, Flur 3, Flurstück 17

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Torsten Sy, Am Anger 8, 17039 Zirzow

in der Zeit vom 15.05.2026 bis 15.06.2026

während der Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Zirzow, den 01.04.2026

 

 

 

 

Torsten Sy
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur