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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlichten ist besser als Richten

Der Gang vor Gericht ist nicht leicht. Oft können rechtliche Streitigkeiten jedoch auch einvernehmlich gelöst werden. Dabei können Schiedspersonen helfen. Die Schiedsperson ist als Schlichter tätig. Sie vermittelt neutral und fern jeder Interessen zwischen den Parteien. Ihre Aufgabe ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung des Streits herbeizuführen. So geht es bspw. in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht ausschließlich darum, eine konkrete streitige Frage zu lösen, sondern den künftigen Umgang miteinander wieder erträglich zu machen. Unterschiedliche Interessen können auf diese Weise in Einklang gebracht werden. Verhärtete Fronten können aufgebrochen und konstruktive Lösungen gefunden werden.

Aufruf zur Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Treptower Tollensewinkel

Die Schiedsstelle des Amtes Treptower Tollensewinkel ist zu besetzen.

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht nach der Wahl durch den Amtsausschuss. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.

Eignung für das Schiedsamt gem. § 4 SchStG M-V

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zu Schiedspersonen darf nicht gewählt werden:

  • wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurde;
  • eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  • eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist;

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat;
  • nicht im Bereich der Gemeinde oder im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Amtes wohnt.

Bürger, die Interesse an der Arbeit als Schiedsperson haben, können ihre Bewerbung bis zum 15.05.2026 unter Angabe folgender Daten:

  • Name (Geburtsname), Vorname;
  • Geburtsort;
  • Geburtsdatum;
  • Anschrift;
  • Beruf;
  • jetzige Tätigkeit;
  • Telefonnummer;

an das Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, senden.