| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2026 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow beschlossen.
Der geplante Änderungsbereich mit einer Fläche von 2 ha ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Anlass der Änderung ist die geplante städtebauliche Neuordnung und Wiedernutzbarmachung eines seit Jahrzehnten brachliegenden Areals im Nordwesten der Stadt, das ehemals als Gärtnerei genutzt wurde. Für diesen Bereich wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Alte Gärtnerei Altentreptow“ nach § 12 BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Pferdehaltung und Reitsport“.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan den Planungsraum als Mischgebiet darstellt. Die beabsichtigte Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes lässt sich aus dieser Darstellung nicht entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Um das Entwicklungsgebot zu wahren, ist die Anpassung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow mit Stand Januar 2026 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
04.05.2026 bis zum 05.06.2026
auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Link: https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| dienstags | von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Juliane Kiewitt J.Kiewitt@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altentreptow, den 17.04.2026