Die nachstehende Straße wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 in der gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Bezeichnung der Straße: | Am Kieckbusch |
| Lagebezeichnung: | Verbindung zwischen der Kreisstraße MSE 65 und Reutershof (Altentreptow), parallel zur BAB A20 und im weiteren Verlauf parallel zur Unterstriet, aus Richtung Grischow kommend. |
| Gemarkung Grischow, Flur 3, Flurstück 52 | |
| Länge der Straße: | 2,40 km |
| 1. | Die vorstehende Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 4 StrWG M-V eingestuft. |
| 2. | Träger der Baulast ist die Gemeinde Grischow |
| 3. | Widmungsbeschränkungen: keine |
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch oder schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Treptower Tollensewinkel, die Bürgermeisterin, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, einzulegen.
Diese Widmung, durch die die Öffentlichkeit einer Straße bzw. einer Verkehrsfläche begründet wird, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genaue Lage der gewidmeten Fläche ist aus dem anliegenden Plan zu entnehmen.
Grischow, den 2. Mai 2023