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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsbüro

Dipl. Ing. (FH) André Borutta

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Stadt Altentreptow

Gemarkung:

Altentreptow

Flur:

2

Flurstück:

37

Lagebezeichnung:

Bahnhofstraße 25

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Die Bekanntgabe erfolgt für folgendes Flurstück:

- Gemarkung Altentreptow, Flur 2, Flurstück 38

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle:

Vermessungsbüro Dipl. Ing. (FH) André Borutta

- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur -

Demminer Straße 65 in 17034 Neubrandenburg

(Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V)

während der Geschäftszeiten:

Montag - Mittwoch u. Freitag

8.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 17.00 Uhr

in der Zeit vom 10. Juni 2025 bis zum 01. Juli 2025

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

1.

bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,

2.

die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am: 06. Juni 2025 (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtskurier)

Ende am:.................................................. (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

Neubrandenburg, 05.05.2025