Betr.: | Bebauungsplan Nr. 6 „Batterie-Großspeicheranlage Breesen“ der Gemeinde Breesen |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in öffentlicher Sitzung am 18.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Batterie-Großspeicheranlage Breesen“ für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 04. April 2025 im amtlichen Mitteilungsblatt „Amtskurier“ Nr. 04 bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 12,81 ha und umfasst das Flurstück 11/34 der Flur 2 in der Gemarkung Breesen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes „Batterie-Großspeicheranlage“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen-Ortsrecht/ Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Breesen elektronisch an t.borgward@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Breesen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 06.06.2025 bis zum 11.07.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.