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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches

Betr.:

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Burow im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow hat mit Beschluss vom 07.03.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ in der Fassung vom Februar 2023 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,46 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 16/15 (tlw.) und 16/44 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Burow.

Planungsziel ist die Anpassung der Ausweisung des Geltungsbereiches an den aktuellen katastermäßigen Bestand.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 11.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Burow elektronisch an t.borgward@altentreptow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Burow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 06.06.2025 bis zum 11.07.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel (https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pläne-B-Pläne/) veröffentlicht.