| Datum: | Mittwoch 24.06.2026 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr |
| Ort: | Gemeinderaum Röckwitz in 17091 Röckwitz, Ringstraße 7 |
Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Röckwitz am Mittwoch den 24.06.2026 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum Röckwitz werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Röckwitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.
Damit die Mitgliederversammlung pünktlich beginnen kann, werden diejenigen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, bei denen Änderungen in den Eigentumsverhältnissen eingetreten sind, sich 30 Minuten vor Sitzungsbeginn am Sitzungsort einzufinden. Entsprechende Belege und Grundbuchauszüge sind vorzulegen.
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher Herrn Manfred Komesker | |
| 2. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der vertretenen Flächen/ Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Ergänzungen zur Tagesordnung/ Bestätigung der Tagesordnung | |
| 4. | Bericht des Vorstandes | |
| 5. | Kassenbericht | |
| 6. | Anfragen / Diskussion zu den Berichten | |
| 7. | Entlastung des Vorstandes für die Vorstandsarbeit seit 22.07.2024 | |
| 8. | Bekanntgabe, Diskussion und Beschlussfassung zur Übernahme der neuen Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Landes Mecklenburg – Vorpommern | |
| 9. | Diskussion und Beschlussfassung zu folgendem Punkt: | |
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| - | Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht |
| 10. | Schlusswort des Jagdvorstehers | |
Anmerkung: In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Röckwitz, 22.05.2026