Titel Logo
Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2026
Gruß aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gruß aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder stellt sich die Frage, was eigentlich als Sperrmüll gilt und wie dieser ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Als Sperrmüll gelten Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Die Sperrmüllentsorgung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erfolgt entweder per gebührenfreier Abholung nach vorheriger Anmeldung oder durch Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen. Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Stadt Altentreptow und des Amtes Treptower Tollensewinkel haben die Möglichkeit, Sperrmüll entsprechend der geltenden Regelungen zu entsorgen. Hierzu steht unter anderem der Wertstoffhof Altentreptow (Fritz-Reuter-Straße 5) zur Verfügung.

Die wichtigsten Wege zur Entsorgung:

Abholung: Die Sperrmüllabfuhr muss zuvor angemeldet werden. Die Abholung erfolgt über das Holsystem. Pro Jahr steht in der Regel ein kostenfreies Kontingent zur Verfügung.

Selbstanlieferung: Sperrmüll kann bis zu einer haushaltsüblichen Menge von 5 m³ gebührenfrei direkt an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Eine Sperrmüllkarte ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Die Anmeldung kann bequem online, über die MSE Abfall-App oder per Post erfolgen.

Zum Sperrmüll gehören beispielsweise:

Möbelstücke wie Schränke, Tische, Stühle und Betten

Matratzen und Lattenroste

Teppiche und Bodenbeläge

Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, darunter:

Türen, Fenster, Laminat und Paneele

Sanitärkeramik wie Waschbecken oder Toiletten

Steine, Beton, Fliesen, Bauschutt oder Erdaushub

Bitte beachten Sie bei der Bereitstellung:

Der Sperrmüll ist am befahrbaren Grundstücksrand bereitzustellen.

Die Bereitstellung darf frühestens am Vorabend der Abholung ab 18:00 Uhr erfolgen und muss spätestens bis 6:00 Uhr am Abholtag erfolgt sein.

Lose Gegenstände sind gebündelt und ordentlich bereitzustellen.

Art, Umfang und mögliche Gebühren der Entsorgung sind in den geltenden Abfall- und Gebührensatzungen geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Entsorgungseinrichtungen, der Kreisverwaltung oder auf den Informationsseiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Fachgebiet
Ordnung und Sicherheit