Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder stellt sich die Frage, was eigentlich als Sperrmüll gilt und wie dieser ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Als Sperrmüll gelten Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung aufgrund ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Die Sperrmüllentsorgung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erfolgt entweder per gebührenfreier Abholung nach vorheriger Anmeldung oder durch Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen. Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Stadt Altentreptow und des Amtes Treptower Tollensewinkel haben die Möglichkeit, Sperrmüll entsprechend der geltenden Regelungen zu entsorgen. Hierzu steht unter anderem der Wertstoffhof Altentreptow (Fritz-Reuter-Straße 5) zur Verfügung.
| • | Abholung: Die Sperrmüllabfuhr muss zuvor angemeldet werden. Die Abholung erfolgt über das Holsystem. Pro Jahr steht in der Regel ein kostenfreies Kontingent zur Verfügung. |
| • | Selbstanlieferung: Sperrmüll kann bis zu einer haushaltsüblichen Menge von 5 m³ gebührenfrei direkt an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Eine Sperrmüllkarte ist hierfür nicht zwingend erforderlich. |
Die Anmeldung kann bequem online, über die MSE Abfall-App oder per Post erfolgen.
| • | Möbelstücke wie Schränke, Tische, Stühle und Betten |
| • | Matratzen und Lattenroste |
| • | Teppiche und Bodenbeläge |
| • | Türen, Fenster, Laminat und Paneele |
| • | Sanitärkeramik wie Waschbecken oder Toiletten |
| • | Steine, Beton, Fliesen, Bauschutt oder Erdaushub |
| • | Der Sperrmüll ist am befahrbaren Grundstücksrand bereitzustellen. |
| • | Die Bereitstellung darf frühestens am Vorabend der Abholung ab 18:00 Uhr erfolgen und muss spätestens bis 6:00 Uhr am Abholtag erfolgt sein. |
| • | Lose Gegenstände sind gebündelt und ordentlich bereitzustellen. |
Art, Umfang und mögliche Gebühren der Entsorgung sind in den geltenden Abfall- und Gebührensatzungen geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Entsorgungseinrichtungen, der Kreisverwaltung oder auf den Informationsseiten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.