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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Abbildung 1: Lageübersicht – Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 48 "Batteriespeicheranlage in Altentreptow – Thalberg"

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow - Thalberg“ der Stadt Altentreptow

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 31.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow - Thalberg“ der Stadt Altentreptow beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde die gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Lageübersicht dargestellte Fläche.

 

 

Das Verfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im Regelverfahren durchgeführt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers mit Umspannwerk in der Gemarkung Altentreptow, Flur 11, Flurstück 35 (gegenüber der Kläranlage Thalberg).

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vorgezogen gegenüber der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 30.04.2026 bis einschließlich 31.05.2026.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Batteriespeicheranlage Altentreptow - Thalberg“ mit Stand April 2026 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

08.06.2026 bis zum 10.07.2026

auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter

https://www.altentreptow.de/index.php?La=1&object=tx,2973.15168.1&kuo=2&NavID=2973.278&sub=0&hide_submenu=1 veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 17087 Altentreptow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 - 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Altentreptow, den 21.05.2026