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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windkraftanlagen in der Gemeinde Groß Teetzleben nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) – Az: StALU MS 54-571/1788-1/2024

Die Windpark Teetzleben GmbH & Co. KG, Dorfstraße 48 in 17091 Groß Teetzleben hat mit Posteingang vom 09.10.2024 einen Antrag gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ V172-7.2 MW mit einer Gesamthöhe von 261,00 m und einer Leistung von 7,2 MW beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) gestellt. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemeinde Groß Teetzleben, Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3, Flurstücke 32, 37 und Flur 1, Flurstücke 91, 92, 93 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme ist im vierten Quartal 2028 geplant.

Das Verfahren soll im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zudem wurde für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2.V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 08.06.2026 – 10.07.2026 auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel

https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/

veröffentlicht. Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Zeiten eingesehen werden:

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

9.00 – 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, UVP-Bericht sowie die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.

Der vorgelegte UVP-Bericht sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gem. § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen vom 08.06.2026 – 10.07.2026 schriftlich beim Amt Treptower Tollensewinkel erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an info@altentreptow.de, mit dem Betreff: „Einwendung 3 WEA Groß Teetzleben 1788“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 02.09.2026 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/ bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte