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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 8 „Dörfliches Wohngebiet Am Lindenweg“ der Gemeinde Breesen

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in der Sitzung am 28.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Dörfliches Wohngebiet Am Lindenweg“ der Gemeinde Breesen beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 1,1 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Kalübbe, Flur 1 die Flurstücke 81/4, 81/5, 81/6, 81/7,81/8, 81/10, 81/11, 81/12, 81/17, 81/18, 81/20, 81/21 (tlw.) und 91/2 (tlw.).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Dörfliches Wohngebiet Am Lindenweg“ mit Stand März 2026 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

08.06.2026 bis zum 10.07.2026

auf der Homepage der Gemeinde Breesen unter https://www.altentreptow.de/Verwaltung/Bauen-Wohnen/Geodaten-F-Pl%C3%A4ne-B-Pl%C3%A4ne/ veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 17087 Altentreptow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Breesen, den 12.05.2026