Betr.: | 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow beschlossen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Stadt Altentreptow beabsichtigt mit dieser Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industriegebiets mit energetischem Schwerpunkt zu schaffen. Hintergrund ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Grünes Gewerbegebiet Altentreptow“, mit dem ein ca. 36,6 ha großer Bereich östlich des Stadtgebiets als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt werden soll.
Da der derzeit wirksame Flächennutzungsplan die Fläche als „Landwirtschaft“ darstellt, ist eine Entwicklung im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB nicht möglich. Die Änderung des FNP im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ist daher zwingend erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt umzusetzen und die Voraussetzungen für eine geordnete Bauleitplanung zu schaffen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow mit Stand Oktober 2025 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
08.06.2026 bis zum 10.07.2026
auf der Homepage der Stadt Altentreptow unter
https://www.altentreptow.de/index.php?La=1&object=tx,2973.15168.1&kuo=2&NavID=2973.278&sub=0&hide_submenu=1 veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Treptower Tollensewinkel, Am Markt 1, Fachbereich Bau, 17087 Altentreptow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@altentreptow.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altentreptow, den 22.05.2026