Stadt Altentreptow
Die Bürgermeisterin
Betr.: | Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 06.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ in der Fassung vom April 2023 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,83 ha und erstreckt sich über das Flurstück 35/11 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin.
Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 18.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023
im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Burow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Altentreptow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Altentreptow, den 12.06.2023