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Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Altentreptow

Stadt Altentreptow

Die Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnbebauung Loickenzin" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 06.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnbebauung Loickenzin“ in der Fassung vom April 2023 einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,83 ha und erstreckt sich über das Flurstück 35/11 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin.

Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Februar 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 18.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023

im Amt Treptower Tollensewinkel, Baumt, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von-A-G/Burow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ Bauleitplanung sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Altentreptow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Altentreptow, den 12.06.2023